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Die FAHRSCHULE BANANE bildet alle Klassen aus M Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Lastendreiräder bis 150 kg Leermasse Hubraum: nicht mehr als 50 ccm, bb.HG: nicht mehr als 45 km/h A1 Leichtkrafträder, (16 + 17 jährige max. bb.HG 80 km/h!) Hubraum: nicht mehr als 125 ccm, Nennleistung nicht mehr als 11 kW A Krafträder auch mit Beiwagen (Mindestalter 18 Jahre / für unter 25 Jährige bis 2 Jahre nach Erteilung max 25 kw) Hubraum: mehr als 50ccm, bb.HG: mehr als 45 km/h B Kraftfahrzeuge - ausser Krafträdern - bis 3500 kg zul.GM 8 Sitzplätze ausser Fahrer, Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse / max zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg BE Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Kl. B und einem Anhänger sofern nicht unter Kl. B C1 Kraftfahrzeuge - ausser Krafträdern - mit mehr als 3500 kg aber weniger als 7500 kg zul.GM Nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz C1E Kombination aus Zugfahrzeugen der Kl. C1 und Anhänger über 750 kg zul.GM zulässige Gesamtmasse bis 12000 kg (Kombinationen), Anhänger max = Leermasse des Zugfahrzeuges C Kraftfahrzeuge - ausser Krafträdern - mit mehr als 3500 kg zul.GM Nicht mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz, Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge D1 Kraftfahrzeuge - ausser Krafträdern - zur Personenbeförderung Mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Sitzplätze. Anhänger bis 750 kg zul.GM D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zul.GM D Kraftfahrzeuge - ausser Krafträdern - zur Personenbeförderung Mehr als 8 Sitzplätze ausser Fahrersitz DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse L Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler T Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bb.HG: bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bis 60 km/h (ab 18 Jahre) K Krankenfahrstühle Leermasse bis 300 kg, höchstens 2 Sitze, bb.HG: nicht mehr als 30 km/h S Dreirädrige Krafträder (Trikes), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw) bb.HG: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt) mit Fremdzündungsmotor (also "Benziner"): Hubraum maximal 50 ccm mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet)
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